Änderung Anlage 27 EuWO vom 11.12.2008

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Anlage 27 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.12.2008 geltenden Fassung
Anlage 27 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5)


(Text neue Fassung)

Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament


vorherige Änderung

siehe BGBl. I 2003 S. 2623



(siehe BGBl. 2023 I Nr. 119 S. 22 - 33)




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