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Änderung Anlage 14A EuWO vom 11.12.2008

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Anlage 14A EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.12.2008 geltenden Fassung
Anlage 14A EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 11.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 14A (zu § 32 Abs. 3) Versicherung an Eides statt zum Nachweis der Wahlberechtigung eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde (Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften)


siehe BGBl. I 2003 S. 2593



 (keine frühere Fassung vorhanden)