Änderung Anlage 9 EuWO vom 15.05.2023

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 9 EuWO, alle Änderungen durch Artikel 1 7. EuWOÄndV am 15. Mai 2023 und Änderungshistorie der EuWO

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Anlage 9 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Anlage 9 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 9 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl - Vorder- und Rückseite -


siehe BGBl. I 2003 S. 2583



(heute geltende Fassung) 



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