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Änderung Anlage 14A EuWO vom 15.05.2023

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Anlage 14A EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Anlage 14A EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 14A (zu § 32 Abs. 3) Versicherung an Eides statt zum Nachweis der Wahlberechtigung eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde (Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften)


siehe BGBl. I 2003 S. 2593



(heute geltende Fassung)