Änderung Anlage 28 EuWO vom 15.05.2023

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 28 EuWO, alle Änderungen durch Artikel 1 7. EuWOÄndV am 15. Mai 2023 und Änderungshistorie der EuWO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 28 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Anlage 28 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4)


siehe BGBl. I 2003 S. 2629



 (keine frühere Fassung vorhanden)



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