... Wahlberechtigte die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand vorgesehen ist (§§ 8 und 55 bis 57), ein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen aus der Gemeinde, die ...
... die kreisfreie Stadt gültigen Wahlschein besitzen, vor einem beweglichen Wahlvorstand (§ 8 ) wählen. (2) Die Gemeindebehörde vereinbart mit der Leitung der Einrichtung ...
... Stadt gültigen Wahlschein besitzen, in der Anstalt vor einem beweglichen Wahlvorstand (§ 8 ) wählen. (2) Die Gemeindebehörde vereinbart mit der Leitung der Anstalt die ...