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Zitierungen von
§ 40 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 53 EuWO Schluss der Wahlhandlung
(vom 15.05.2023)
... die Wahlzeit (
§ 40
) abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die ...
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Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
(vom 15.05.2023)
... folgt gefasst: „§ 53 Schluss der Wahlhandlung Ist die Wahlzeit (
§ 40
) abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die ...
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