Zitierungen von § 40 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53 EuWO Schluss der Wahlhandlung (vom 15.05.2023)
... die Wahlzeit ( § 40 ) abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... folgt gefasst: „§ 53 Schluss der Wahlhandlung Ist die Wahlzeit ( § 40 ) abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die ...


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