interne Verweise§ 39 EuWO Wahlräume (vom 15.05.2023) ... desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Wahlraumes gewählt werden; § 61 Absatz 2 gilt entsprechend. Für jeden Wahlraum oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023) ... 11. In § 39 Absatz 2 Satz 1 werden am Ende ein Semikolon und die Wörter „ § 61 Absatz 2 gilt entsprechend" eingefügt. 12. § 53 wird wie folgt gefasst: ... nach den Wörtern „ermittelt der Wahlvorstand" die Wörter „vorbehaltlich § 61 Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: ... die Wörter „vorbehaltlich § 61 Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: „§ 61 Zählung der Wähler (1) ... Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: „ § 61 Zählung der Wähler (1) Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht ...
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