Zitierungen von § 61 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 EuWO Wahlräume (vom 15.05.2023)
... desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Wahlraumes gewählt werden; § 61 Absatz 2 gilt entsprechend. Für jeden Wahlraum oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. ...
§ 60 EuWO Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (vom 15.05.2023)
... Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand vorbehaltlich § 61 Absatz 2 ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest 1. die Zahl der ...
§ 68 EuWO Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (vom 11.12.2008)
... mit den in § 60 unter den Nummern 2 bis 4 bezeichneten Angaben fest. Die §§ 61 bis 63 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Stimmzettelumschläge zunächst ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
...  11. In § 39 Absatz 2 Satz 1 werden am Ende ein Semikolon und die Wörter „ § 61 Absatz 2 gilt entsprechend" eingefügt. 12. § 53 wird wie folgt gefasst:  ... nach den Wörtern „ermittelt der Wahlvorstand" die Wörter „vorbehaltlich § 61 Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst:  ... die Wörter „vorbehaltlich § 61 Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: „§ 61 Zählung der Wähler (1) ... Absatz 2" eingefügt. 14. § 61 wird wie folgt gefasst: „ § 61 Zählung der Wähler (1) Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht ...


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