§ 1 - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Geltung ab 01.12.2003; FNA: 7133-4-1 Waffen
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§ 1 Umfang der Sachkunde


§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse

1.
über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,

2.
auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,

3.
über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.

(3) Wird eine Erlaubnis nach § 26 des Waffengesetzes beantragt, so umfasst die nachzuweisende Sachkunde außer waffentechnischen Kenntnissen auch Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.

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Zitierungen von § 1 AWaffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AWaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWaffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AWaffV Prüfung
... theoretischen und einem praktischen Teil, der den Nachweis der ausreichenden Fertigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 einschließt. Über das Ergebnis und den wesentlichen Inhalt der Prüfung ...
§ 3 AWaffV Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (vom 01.04.2008)
... Lehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn in einem theoretischen Teil die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Kenntnisse und in einem praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der Handhabung ... Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen und im Schießen mit Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 vermittelt werden; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt. Außerdem dürfen ... und im Schießen mit Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 vermittelt werden; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt. Außerdem dürfen Lehrgänge nur anerkannt werden, ...
§ 9 AWaffV Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
... in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22), c) zur Erlangung der Sachkunde ( § 1 Abs. 1 Nr. 3 ) oder d) in der jagdlichen Ausbildung, oder 3. es sich nicht um ...


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