Die auf Artikel 7 beruhenden Teile der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
... D Nr. 3 der Anlage zu Artikel 1 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. (2a) Artikel 6 bis 10 treten, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, am 1. ...