Margarine- und Mischfetterzeugnissen darf Vitamin A und Vitamin D in Form der gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in der Fassung vom 25. Juni 2024 zugelassenen Vitaminverbindungen wie folgt zugesetzt werden:
- 1.
- Vitamin A bis zu insgesamt 10 Milligramm auf ein Kilogramm;
- 2.
- Vitamin D bis zu insgesamt 25 Mikrogramm auf ein Kilogramm.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280
Artikel 6 MilchPQVEV Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung ... Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „§ 2 Zusatz von Vitamin A und ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „§ 2 Zusatz von Vitamin A und D Margarine- und ... 1. § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „ § 2 Zusatz von Vitamin A und D Margarine- und Mischfetterzeugnissen darf Vitamin A und ...