§ 8 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung
V. v. 05.11.2015 BGBl. I S. 1926
Artikel 1 1. FischEtikettVÄndV ... aufgehoben. 5. Die bisherigen §§ 6 bis 10 werden die §§ 4 bis 8. 6. Der neue § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Ausnahme von ... anbietet." 8. In dem neuen § 7 werden die Wörter „nach § 8 dieser Verordnung" durch die Wörter „nach § 6 dieser Verordnung" ...
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