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Zitierungen von § 15 SBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 SBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 V. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 29 WDO Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten (vom 31.03.2017)
... für die disziplinare Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson regelt § 15 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes . (2) Wechselt vor Erledigung eines Falles das Unterstellungsverhältnis, ...
§ 30 WDO Zuständigkeit des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten (vom 31.03.2017)
... die Tat von einer Vertrauensperson begangen worden ist, es sei denn, dass die Voraussetzungen des § 15 Absatz 2 Satz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes vorliegen, 4. der nächste Disziplinarvorgesetzte nicht erreichbar ist und die ...