... für die disziplinare Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson regelt § 15 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes . (2) Wechselt vor Erledigung eines Falles das Unterstellungsverhältnis, ...
... die Tat von einer Vertrauensperson begangen worden ist, es sei denn, dass die Voraussetzungen des § 15 Absatz 2 Satz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes vorliegen, 4. der nächste Disziplinarvorgesetzte nicht erreichbar ist und die ...