Änderung Artikel 15 Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz vom 17.12.2009

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Artikel 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2009 geltenden Fassung
Artikel 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1574

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 15 Verweisung auf das EGBGB


(Text neue Fassung)

Artikel 15 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Vorschriften der Artikel 27 bis 36 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind im übrigen entsprechend anzuwenden.



 



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