... dahin geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, soweit in Absatz 2 und den Artikeln 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist. (2) Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall ...
... dahin geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, soweit in Absatz 2 und den Artikeln 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist. (2) Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall ... 172, 174 bis 177 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht anzuwenden. Artikel 5 Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten (1) Rechte, die Gläubigern von ...