... geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, soweit in Absatz 2 und den Artikeln 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist. (2) Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis ...
... geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, soweit in Absatz 2 und den Artikeln 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist. (2) Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis ... begründete Fiktion erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2008. Artikel 6 Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ...