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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig (BVerwGSitzV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2371; aufgehoben durch Artikel 111 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 03.07.2002; FNA: 340-1/2-1 Verfassung und Verfahren der Verwaltungsgerichte
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§ 2



Die Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 52-2-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von § 2 Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BVerwGSitzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerwGSitzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BVerwGSitzV
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2 tritt am 26. August 2002 in ...