Änderung § 25 MRRG vom 13.04.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 25 MRRG, alle Änderungen durch Artikel 2 15. SGÄndG am 13. April 2013 und Änderungshistorie des MRRG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 25 MRRG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.04.2013 geltenden Fassung
§ 25 MRRG n.F. (neue Fassung)
in der am 13.04.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.10.2015) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011


(Text neue Fassung)

§ 25 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Bis zum 30. September 2011 gilt § 18 Absatz 7 Satz 2 mit der Maßgabe, dass die öffentliche Bekanntmachung bis zum 31. August erfolgt.



 
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.10.2015) 



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