§ 5 - Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG§5Abs2DV k.a.Abk.)

V. v. 22.08.1977 BGBl. I S. 1678; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 600-1-1-2 Finanzverwaltung
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§ 5 Inkrafttreten


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.

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Zitierungen von § 5 Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FVG§5Abs2DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FVG§5Abs2DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 15 BürgEntlG-KV Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
... Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 22. August 1977 (BGBl. I S. 1678), die durch Artikel 4 ...


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