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§ 26a - Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

G. v. 15.03.1974 BGBl. I S. 693; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.04.1974; FNA: 2035-4 Personalvertretungsrecht
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§ 26a (aufgehoben)


§ 26a hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie G. v. 25. Mai 2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 26a BPersVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
vom 25.05.2020 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 01.03.2020 (28.05.2020)Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
vom 25.05.2020 BGBl. I S. 1063
aktuellvor 01.03.2020 (28.05.2020)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 26a BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26a BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 1 2. BPersVGuaÄndG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „§ 26a Für die Personalratswahlen im Jahr ... 1. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „ § 26a Für die Personalratswahlen im Jahr 2020 gilt § 26 Satz 2 mit der ...
Artikel 2 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 26a wird aufgehoben. 2. § 37 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. § 43 wird ...


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