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§ 6 - Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

G. v. 15.03.1974 BGBl. I S. 693; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.04.1974; FNA: 2035-4 Personalvertretungsrecht
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§ 6


§ 6 wird in 11 Vorschriften zitiert

(1) Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der in § 1 genannten Verwaltungen sowie die Gerichte.

(2) Die einer Behörde der Mittelstufe unmittelbar nachgeordnete Behörde bildet mit den ihr nachgeordneten Stellen eine Dienststelle; dies gilt nicht, soweit auch die weiter nachgeordneten Stellen im Verwaltungsaufbau nach Aufgabenbereich und Organisation selbständig sind. Behörden der Mittelstufe im Sinne dieses Gesetzes sind die der obersten Dienstbehörde unmittelbar nachgeordneten Behörden, denen andere Dienststellen nachgeordnet sind.

(3) Nebenstellen und Teile einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen, gelten als selbständige Dienststellen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies in geheimer Abstimmung beschließt. Der Beschluß ist für die folgende Wahl und die Amtszeit der aus ihr hervorgehenden Personalvertretung wirksam.

(4) Bei gemeinsamen Dienststellen des Bundes und anderer Körperschaften gelten nur die im Bundesdienst Beschäftigten als zur Dienststelle gehörig.

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Zitierungen von § 6 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 BPersVG
... den Fällen des § 6 Abs. 3 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat ...
§ 64 BPersVG
... und 4 sowie die §§ 57 bis 62 entsprechend. (2) In den Fällen des § 6 Abs. 3 wird neben den einzelnen Jugend- und Auszubildendenvertretungen eine Gesamt-Jugend- und ...
§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016)
... Zentrale des Bundesnachrichtendienstes gehören, gelten als Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 1. In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter des Bundesnachrichtendienstes ...
§ 88 BPersVG
... Abweichungen: 1. Behörden der Mittelstufe im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 sind die der Hauptverwaltungsstelle unmittelbar nachgeordneten Dienststellen, denen ...
§ 89 BPersVG
... Abweichungen: 1. Als Behörden der Mittelstufe im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 gelten die Landeszentralbanken, denen Zweiganstalten unterstehen. 2.  ...
§ 90 BPersVG
... Deutschen Welle werden vom Intendanten der Deutschen Welle einer Dienststelle zugeteilt. § 6 Abs. 3 findet keine Anwendung. 2. Die Beschäftigten in beiden ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Artikel 1 G. v. 30.11.2001 BGBl. I S. 3234; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642
§ 4 BGleiG Begriffsbestimmungen (vom 18.08.2006)
... der in § 3 genannten Verwaltungen sowie die Gerichte des Bundes; maßgebend ist § 6 Abs. 1, 2 und 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes. (6) Frauen sind dann als ...

Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
Artikel 13 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215; aufgehoben durch § 7 Artikel 13 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215
§ 2 BPolGÄndGÜRG Bundespolizeidirektionen und Bundespolizeiakademie
... nicht aufgelöst werden sowie für bisherige Personalräte gemäß § 6 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes, sofern die Voraussetzungen weiter vorliegen. Ihre ...

Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
neugefasst durch B. v. 15.04.1997 BGBl. I S. 766; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
§ 53 SBG Rechtsverordnungen
... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechenden militärischen ...

Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (SKBPRV)
Artikel 2 V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1506
Verordnung SKBPRV
... werden bei folgenden, den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechenden militärischen ...

Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen
V. v. 08.02.1991 BGBl. I S. 424; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804
§ 1 MilBezPersRatV (vom 31.08.2012)
... werden bei folgenden, den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechenden militärischen ...


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