interne Verweise§ 22 BPersVG ... eine Personalversammlung (§ 20 Abs. 2, § 21 ) nicht statt oder wählt die Personalversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn der ...
§ 24 BPersVG ... Arbeitszeit infolge der Ausübung des Wahlrechts, der Teilnahme an den in den §§ 20 bis 23 genannten Personalversammlungen oder der Betätigung im Wahlvorstand hat keine ...
§ 53 BPersVG ... (3) Die §§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1, 2, 6 und 7, §§ 18 bis 21 und 23 bis 25 gelten entsprechend. § 14 Abs. 3 gilt nur für die Beschäftigten der ... errichten ist, die Befugnis zur Bestellung des Wahlvorstandes nach § 20 Abs. 2, §§ 21 und 23 aus. (4) Werden in einer Verwaltung die Personalräte und ...
§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016) ... teil. 6. In den Fällen des § 20 Abs. 2, der §§ 21 und 23 sowie des § 28 Absatz 2 bestellt der Leiter der Dienststelle den Wahlvorstand. ...
§ 115 BPersVG ... Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der in den §§ 12 bis 25, 55 bis 57, 64, 65, 85 Abs. 2 sowie den §§ 86, 89a und 91 bezeichneten Wahlen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
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