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Zitierungen von § 36 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 BPersVG
... Für die Stufenvertretungen gelten die §§ 26 bis 39, 40 Abs. 1, §§ 41, 42, 44, 45, 46 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7, § 47 ...
§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016)
... Beauftragten der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des ...
§ 87 BPersVG
... oder Beauftragten der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Abs. 1, §§ 36 , 39 Abs. 1, § 52) sind nicht anzuwenden. 3. Bei der Beteiligung der ...
§ 93 BPersVG
... über die Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen in den §§ 36 und 39 Abs. 1 sind nicht anzuwenden. Angelegenheiten, die als Verschlußsachen mindestens des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 SBÄndG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... Beauftragten der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des Bundesnachrichtendienstes ...