interne Verweise§ 54 BPersVG ... Für die Stufenvertretungen gelten die §§ 26 bis 39 , 40 Abs. 1, §§ 41, 42, 44, 45, 46 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7, § 47 entsprechend, ...
§ 61 BPersVG ... und Auszubildendenvertretung mit dem Personalrat bestimmt sich nach § 34 Abs. 3, §§ 39 und 40 Abs. 1. (3) Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Jugend- und ...
§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016) ... der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des ...
§ 87 BPersVG ... Beauftragten der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Abs. 1, §§ 36, 39 Abs. 1, § 52) sind nicht anzuwenden. 3. Bei der Beteiligung der ...
§ 93 BPersVG ... die Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen in den §§ 36 und 39 Abs. 1 sind nicht anzuwenden. Angelegenheiten, die als Verschlußsachen mindestens des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2938/v41792.htm