interne Verweise§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016) ... und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52 ) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des Bundesnachrichtendienstes kann bestimmen, dass ...
§ 87 BPersVG ... Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Abs. 1, §§ 36, 39 Abs. 1, § 52 ) sind nicht anzuwenden. 3. Bei der Beteiligung der Stufenvertretung und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 SBÄndG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ... und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52 ) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des Bundesnachrichtendienstes kann bestimmen, dass Beauftragte ... durch die Angabe „11" ersetzt. bb) Die Angabe „§§ 48 bis 52 " wird durch die Angabe „§§ 59 bis 63" ersetzt. 2. § 92 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2938/v41805.htm