Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 71 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 BPersVG
... zuständigen Personalvertretung keine Einigung, so entscheidet die Einigungsstelle (§ 71 ); in den Fällen des § 77 Abs. 2 stellt sie fest, ob ein Grund zur Verweigerung der ...
§ 82 BPersVG
... und Pflichten der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 69 bis 81 entsprechend. (5) Werden im Geschäftsbereich mehrstufige Verwaltungen ...
§ 88 BPersVG
... 3. Als oberste Dienstbehörde im Sinne des § 69 Abs. 3, 4 und des § 71 gilt der Vorstand. § 69 Abs. 3 Satz 2 ist nicht ...
§ 93 BPersVG
... bestehenden Stufenvertretung zu beteiligen. (3) Die Einigungsstelle (§ 71 ) besteht in den in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Fällen aus je einem Beisitzer, der von der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... einer übergeordneten Dienststelle und obersten Dienstbehörde nach den §§ 69 bis 72 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr. (4) Die Trägerversammlung ...
Anzeige