Zitierungen von § 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SchuhfIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchuhfIndMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchuhfIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
Artikel 16 3. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung
... (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort ...


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