Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Artikel 1 V. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2008; zuletzt geändert durch Artikel 2 § 2 V. v. 21.05.2001 BGBl. I S. 959; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 08.02.1998; FNA: 2125-40-68 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |

§ 3 Allgemeine Hygieneanforderungen



Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, daß sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Sie dürfen dazu nur

1.
in Betriebsstätten

a)
nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a unter Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 1, 2 und 4 der Anlage oder

b)
nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b unter Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 3 und 4 und

2.
unter Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 5 der Anlage

hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden.



 

Zitierungen von § 3 LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LMHV Ordnungswidrigkeiten
... Bedarfsgegenständegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Satz 1 Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt. (2) ...
Anlage LMHV (zu § 3 Satz 2)