§ 9 Verfahren und Zahlungsweise
(1) 1Über die Zahlung der Unterhaltsleistung wird auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen Vertreters des Berechtigten entschieden. 2Der Antrag soll an die durch Landesrecht bestimmte Stelle, in deren Bezirk der Berechtigte seinen Wohnsitz hat, gerichtet werden.
(2)
1Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
2In dem Bescheid sind die nach
§ 2 Absatz 2 bis 4 angerechneten Beträge anzugeben.
(3) 1Die Unterhaltsleistung ist monatlich im Voraus zu zahlen. 2Auszuzahlende Beträge sind auf volle Euro aufzurunden. 3Beträge unter 5 Euro werden nicht geleistet.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenEinkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 9 SoMiBG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... nach § 28 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch zuständig sind, und den nach § 9 Absatz 1 Satz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständigen Stellen den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 23 FANeuReG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ... 1 übergegangenen Unterhaltsanspruchs dem Vollstreckungsantrag der Bescheid gemäß § 9 Absatz 2 beizufügen." 7. Nach § 7 wird der folgende ... „einem Drittel" durch die Wörter „40 Prozent" ersetzt. 9. In § 9 Absatz 2 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „nach ...
Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1108
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