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§ 12 - Unterhaltsvorschussgesetz (UVG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 2163-1 Unterhaltsvorschuss
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§ 12 Bericht



1Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor. 2Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.





 

Frühere Fassungen von § 12 Unterhaltsvorschussgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017 (17.08.2017)Artikel 23 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
vom 14.08.2017 BGBl. I S. 3122
aktuell vorher 01.07.2013Artikel 1 Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz
vom 03.05.2013 BGBl. I S. 1108
aktuellvor 01.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 Unterhaltsvorschussgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 UVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 23 FANeuReG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... 3" durch die Wörter „nach § 2 Absatz 2 bis 4" ersetzt. 10. § 12 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis ...

Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1108
Artikel 1 UVGuaÄndG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... die Wörter „(zuständige Stelle)" gestrichen. 6. Die §§ 12 bis 13 werden durch folgenden § 12 ersetzt: „§ 12 Bericht  ... Stelle)" gestrichen. 6. Die §§ 12 bis 13 werden durch folgenden § 12 ersetzt: „§ 12 Bericht Die Bundesregierung legt dem Deutschen ... Die §§ 12 bis 13 werden durch folgenden § 12 ersetzt: „§ 12 Bericht Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 ...