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Zitierungen von § 5 WoStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WoStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WoStatG Erhebungsbeauftragte
... Die Erhebungsbeauftragten sind berechtigt, in die Erhebungsvordrucke die Angaben nach § 5 , die Zahl und das Leerstehen der Wohnungen im Gebäude sowie die Nutzung durch Angehörige ...
§ 9 WoStatG Auskunftspflicht
... oder für sich allein beantworten; 4. zu den Merkmalen nach § 5 die Auskunftspflichtigen nach Nummern 1 bis 3. Diese Angaben sind von den angetroffenen ... Die Angaben zu den Merkmalen nach § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe c sowie nach § 5 Nr. 1, 2 und 4 können ersatzweise freiwillig durch einen Mieter erteilt werden.  ... (4) Die Angaben zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 3 Buchstabe c und § 5 Nr. 4 sind ...
§ 10 WoStatG Art der Auskunftserteilung
... oder schriftlich beantwortet werden. Die Angaben zu den Merkmalen nach § 5 Nr. 1 bis 3, die Zahl der Haushalte in der Wohnung und die Zahl der Personen im Haushalt sind auf ...
§ 11 WoStatG Verwendung von Merkmalen
... Einzelangaben aus der Erhebung nach § 1 Nr. 1 mit Ausnahme der Hilfsmerkmale nach § 5 Nr. 1, 3 und 4 für ihren Zuständigkeitsbereich übermittelt werden, soweit die ... 5 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind. Die Übermittlung der Hilfsmerkmale nach § 5 Nr. 2 erfolgt zur Bildung kleinräumiger Gliederungssysteme (Blockseiten oder vergleichbare ...
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