Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 45 des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272) wird dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen.