Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2006 aufgehoben

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 45 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUGOWiV k.a.Abk.)

V. v. 23.04.1992 BGBl. I S. 953; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Geltung ab 01.05.1992; FNA: 454-1-1-13 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Eingangsformel
§ 1 Übertragung der Zuständigkeit
§ 2 Inkrafttreten

Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) verordnet der Bundesminister des Innern:

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§ 1 Übertragung der Zuständigkeit



Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 45 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272) wird dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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