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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 UmstGeldInstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmstGeldInstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 UmstGeldInstV Anteile an rechtsfähigen Personengesellschaften (vom 01.01.2024)
... besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. (3) § 6 Abs. 7 gilt ...
§ 28 UmstGeldInstV Berlin-Klausel
... (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1488)", d) in §§ 2, 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und Abs. 7, § 9 Abs. 1, §§ 10, 13 Abs. 2 und Abs. 5, § ... Bundesgebiet" die Worte "in Berlin oder im Saarland", f) in § 6 Abs. 1, 3 und 5 an die Stelle der Worte "Steuerkurswert auf den 31. Dezember 1948" die ... die Worte "Steuerkurswert auf den 31. Dezember 1952", g) in § 6 Abs. 1 Nr. 2 an die Stelle der Worte "mit 70 vom Hundert" die Worte "mit 90 vom ... "mit 70 vom Hundert" die Worte "mit 90 vom Hundert", h) in § 6 Abs. 3 Satz 1 an die Stelle der Worte "der erste nach dem 20. Juni 1948 feststellbare" ... die Worte "der letzte vor dem 1. Januar 1953 feststellbare", i) in § 6 Abs. 3 Satz 2 an die Stelle der Worte "bis zum 31. Dezember 1952" die Worte "nach ... 54 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds gilt § 6 Abs. 4 ...