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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 UmstGeldInstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmstGeldInstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 89 MoPeG Änderung der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens
... § 7 der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7601-6-1, veröffentlichten ... folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 7 Anteile an rechtsfähigen Personengesellschaften". 2. In den Absätzen 1 ...
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