Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg (WaStrRheinÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 08.04.2005 BGBl. I S. 1056; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.04.2005; FNA: 940-9-26 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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