Zitierungen von § 7 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt/Tierwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 TWirtMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TWirtMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 9 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt
... erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen." 4. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... rechtfertigen." 4. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Auf Antrag kann die zuständige Stelle ...


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