interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
Artikel 1 CWÜAGuaÄndG Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen ... 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Begleitgruppe im Sinne des § 9 oder § 9a ist befugt, Daten, einschließlich personenbezogener Daten, über alle ... nach Abschluss der Inspektion oder der Untersuchung bei der Behörde einzureichen, die nach § 9 oder 9a die Begleitgruppe gestellt hat." 9. § 9 wird wie folgt ... einzureichen, die nach § 9 oder 9a die Begleitgruppe gestellt hat." 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... wird die Angabe „Abs." durch das Wort „Absatz" ersetzt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Begleitgruppe bei ...
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