... durch das Wort „Nummer" ersetzt. 17. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Übergangsvorschrift Bis zum Erlass ... 17. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „ § 20a Übergangsvorschrift Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 7 ...