Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel
1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel
3 bekanntgemacht.
Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
E. v. 28.01.2003 BGBl. I S. 158