Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 72 1. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 75 1. WOMitbestG Stimmabgabe, Wahlvorgang
... die Angabe enthalten, wie viele Bewerberinnen und Bewerber der Delegierte ankreuzen kann. § 72 Abs. 2 Satz 3 und 4 ist anzuwenden. (3) Der Delegierte kennzeichnet die von ihm ... und Bewerber ankreuzen, als Aufsichtsratsmitglieder in dem Wahlgang zu wählen sind. § 72 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Ungültig sind Stimmzettel,  ... bezeichneten Angaben, einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten. (5) § 72 Abs. 5 findet ...
§ 78 1. WOMitbestG Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
... vorgesehenen Stelle. Er darf nicht mehr als eine Bewerberin oder einen Bewerber ankreuzen. § 72 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5, § 75 Abs. 4 und die §§ 76 und 77 sind ...
§ 78a 1. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (vom 02.09.2015)
... In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 72 , einem Wahlgang nach § 75 und in einem Wahlgang nach § 78 so viele Bewerberinnen und ...
§ 78b 1. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 72 , einem Wahlgang nach § 75 und in einem Wahlgang nach § 78 so viele Bewerberinnen und ...
§ 78c 1. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 72 , einem Wahlgang nach § 75 und in einem Wahlgang nach § 78 so viele Bewerberinnen und ... § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 72 und in einem Wahlgang nach § 75 nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber als ...
§ 90 1. WOMitbestG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (vom 02.09.2015)
... das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind die §§ 15, 16, 20, 21 und 72 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 73, 80 und 87 Abs. 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 2 MitbestRÄndV Änderung der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
...  b) Die Nummern 7 und 8 werden die Nummern 11 und 12. 26. In § 72 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 16 und 17" durch die ... (1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 72 , einem Wahlgang nach § 75 und in einem Wahlgang nach § 78 so viele Bewerberinnen und ... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 72 , einem Wahlgang nach § 75 und in einem Wahlgang nach § 78 so viele Bewerberinnen und ... nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 72 , einem Wahlgang nach § 75 und in einem Wahlgang nach § 78 so viele Bewerberinnen und ... § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 72 und in einem Wahlgang nach § 75 nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber als ... 35. In § 90 werden die Wörter „§§ 15, 16, 17, 20, 21 und 72 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter „§§ 15, ... und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter „§§ 15, 16, 20, 21 und 72 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5" ersetzt. 36. § 94 wird ...