Zitierungen von § 74 1. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 1. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78c 1. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 74 der Größe nach auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 2 MitbestRÄndV Änderung der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung". f) Die Angabe zu § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Verteilung der Stimmenzahlen".  ... f) Die Angabe zu § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Verteilung der Stimmenzahlen". g) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt ... § 16" ersetzt. 27. § 73 Absatz 4 wird aufgehoben. 28. § 74 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 74 Verteilung der Stimmenzahlen". b) Absatz 4 wird aufgehoben. 29. § ... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 74 der Größe nach auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die ...


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