... sich versprechen läßt oder annimmt oder 7. einer Rechtsverordnung nach § 4 Nr. 4 oder Nr. 5 , § 5 Abs. 1 Nr. 3 oder 5 oder § 43 Nr. 3 oder 5 oder einer vollziehbaren Auflage auf ...
... § 47 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Gesetzes über das Seelotswesen und Verordnungen nach § 4 , soweit sie auf § 47 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über das Seelotswesen verweisen, ...
... das Wort „gehört" durch das Wort „gehören" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ... vorgeschriebenen Ausbildung und den Prüfungen nach den Vorgaben einer auf Grund des § 4 Nummer 3 erlassenen Rechtsverordnung zu unterziehen." 9. § ...