Zitierungen von § 10 SeeLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SeeLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... eines Seelotsenanwärters für die Seelotsreviere § 10 SeeLG 193 28 Wiederholungsprüfung eines ... eines Seelotsanwärters für die Seelotsreviere § 10 SeeLG 181 29 Prüfung eines Bewerbers für die  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
Artikel 2 SeeLotsEigVEV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... eines Seelotsanwärters für die Seelotsreviere § 10 SeeLG 181". bb) In der Gebührennummer 31 wird in ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes
... darf bei Bewerbungseingang nicht länger als drei Jahre zurückliegen." 8. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Die Seelotsenanwärterin oder ... Jahre zurückliegen." 8. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Die Seelotsenanwärterin oder der Seelotsenanwärter hat sich der für das ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WSVSeeKostV (zu § 1 Abs 1) Gebührenverzeichnis (vom 08.03.2016)
... Seelotsreviere - nur im Zusammenhang mit der Gebühr nach Nr. 38 § 10 des Seelotsgesetzes 125 37 Prüfung eines Seelotsenbewerbers ...

Seelotsenausbildungs- und Ausweisordnung
V. v. 22.11.1955 BGBl. II S. 922; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234
§ 1 SeelotsAusbV (vom 08.11.2006)
... Die Ausbildung der Lotsenanwärter (§ 10 des Gesetzes über das Seelotswesen) obliegt der Lotsenbrüderschaft des Seelotsreviers, ...


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