interne Verweise§ 3 SeeLG (vom 01.06.2016) ... des Seelotswesens in den Seelotsrevieren obliegt den Lotsenbrüderschaften (§ 27 ) und der Bundeslotsenkammer (§ 34 Abs. 1). (3) Das Bundesministerium für ...
§ 28 SeeLG (vom 01.12.2022) ... eingenommenen Lotsgeldern a) die Beträge einzubehalten, die nach Nummer 2, nach § 27 Absatz 3 und nach § 35 Absatz 2 Nummer 6 sowie für die Versorgung der Seelotsinnen und Seelotsen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes ... durch die Wörter „ihrer oder seiner" ersetzt. 25. In § 27 Absatz 1 wird das Wort „Seelotsen" durch die Wörter „Seelotsinnen und Seelotsen" ... Lotsgeldern a) die Beträge einzubehalten, die nach Nummer 2, nach § 27 Absatz 3 und nach § 35 Absatz 2 Nummer 6 sowie für die Versorgung der Seelotsinnen und Seelotsen ...
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