Artikel 1 - Vierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (40. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2010 eBAnz AT135 2010 V1; Geltung ab 24.12.2010
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2010 FuttMV § 10, § 36a

Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juli 2010 (BGBl. I S. 996) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 9a wird folgender § 10 eingefügt:

„§ 10 Inverkehrbringen bestimmter Diätfuttermittel

Ein Diätfuttermittel darf zu einem durch einen unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union auf Grund des Artikels 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 in Anhang I Teil B der Richtlinie 2008/38/EG festgesetzten besonderen Ernährungszweck nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es die jeweiligen ergänzenden Anforderungen des Anhangs I Teil A der Richtlinie 2008/38/EG in der am 24. Dezember 2010 geltenden Fassung erfüllt."

2.
In § 36a Absatz 2 wird folgende Nummer 1 eingefügt:

„1.
entgegen § 10 ein Diätfuttermittel in den Verkehr bringt,".

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Zitierungen von Artikel 1 Vierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 40. FuttMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 40. FuttMVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Futtermittelverordnung
B. v. 05.07.2013 BGBl. I S. 2242
Bekanntmachung FuttMVNB *)
... Juli 2010 (BGBl. I S. 996), 20. den am 24. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (eBAnz AT135 2010 V1), 21. die am 26. Juli 2011 in ...

Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 41. FuttMVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (eBAnz AT135 2010 V1) geändert worden ist, wird wie ...


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