(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die
Futtermittelverordnung gilt mit Ablauf des 23. Juni 2011 wieder in ihrer am 23. Dezember 2010 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2010.