Artikel 2 - Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz (HZvNG)

Artikel 2 Anpassung der Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland zum 1. Juli 2002


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Zum 1. Juli 2002 werden die Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2002 verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt den Vomhundertsatz nach Satz 1 im Bundesanzeiger bekannt.

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Zitierungen von Artikel 2 HZvNG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 HZvNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HZvNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 HZvNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 7 Nr. 2 und Artikel 12 in Kraft. (7) Mit Wirkung vom 1. April 2002 tritt Artikel 2 in Kraft. (8) Am Tage nach der Verkündung treten Artikel 1 § 31, Artikel 6 ...


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