Zitierungen von § 5 PartGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PartGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PartGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PartGG Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel (vom 01.01.2024)
... entsprechend anzuwenden. Die Anmeldung hat die Angaben gemäß § 5 Absatz 1 zu enthalten. Änderungen dieser Angaben sind gleichfalls zur Eintragung in das ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 388 FamFG Androhung (vom 01.01.2024)
... Handelsgesetzbuchs, auch in Verbindung mit § 707b Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 5 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes oder § 160 Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes, den §§ 407 und 408 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 22 MoMiG Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
... § 5 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), das zuletzt ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 45 MoPeG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.01.2023)
...  10. In § 388 Absatz 1 werden die Wörter „auch in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes " durch die Wörter „auch in Verbindung mit § 707b Nummer 2 des ... Wörter „auch in Verbindung mit § 707b Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 5 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes oder § 160 Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes" ersetzt. 11. In § 392 ...
Artikel 68 MoPeG Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
... Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Anmeldung hat die Angaben gemäß § 5 Absatz 1 zu enthalten." c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) ... ist § 107 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...


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